Praxisthema: Nasse Faulschlammräumung durch Berufstaucher

Erste nasse Faulschlammräumung durch Berufstaucher ohne Betriebsunterbrechung

Umwelttauchservice Tauchpartner C. Ulrich GmbH, Wien

Ausgangssituation

Im Dezember 2002 und Jänner 2003 wurden die beiden Faultürme der Kläranlage des Reinhalteverbands Steyr bei voller Aufrechterhaltung des Betriebs von Tauchern gereinigt. Die beiden Türme mit einer Höhe von 25m fassen je 3.000 m3 Schlamm.

Es war der erste Großeinsatz dieser Art in Österreich. Auch hier mussten zunächst Vorbehalte gegen den Einsatz von Tauchern ausgeräumt werden. Das beauftragte Tauchunterneh­men Umwelttauchservice C. Ulrich GmbH (www.umwelttauchservice.at) hat seit mehr als zehn Jahren Erfahrung mit Taucharbeiten auf Kläranlagen in ganz Europa und verfügt über entsprechend umfangreiche Referenzen. Letztlich gaben die deutlich niedrige­ren Kosten der nassen Faulschlamm­räumung im Betriebszustand durch Taucher im Vergleich mit der herkömmlichen Leerung der Faultürme den Ausschlag für die Vergabe des Auftrags durch den RHV Steyr.

Reinigungsvorgang

Vor der eigentlichen Leerung von Faul­türmen durch Taucher wird zunächst ein Kontrolltauchgang durchgeführt, um den Zustand im Behälter und die Höhe der Ablagerungen festzustellen. Erst danach können die erforderlichen Einsatztage und die anfallenden Ko­sten genauer kalkuliert werden.

Die Reinigung eines Faulturms dauert erfahrungsgemäß 7 bis 14 Ar­beitstage, je nach Betriebsalter, Größe des Behälters und der Menge der vor­handenen Ablagerungen (Sand, fester Schlamm, Verzopfungen, Inkrustie­rungen etc.).

Der Faulturm kann ohne Unter­brechung weiter betrieben werden, während die Taucher mit Hilfe speziel­ler Hochdruckgeräte und eigens dafür konstruierter Pumpen die festen Abla­gerungen zerkleinern und abpumpen. Die Vorteile des Taucheinsatzes im Vergleich mit der herkömmlichen Lee­rung gelten nicht nur für Faultürme, sondern auch für Nachklärbecken, Be­lebungsbecken und andere Behälter.

Auch hier werden alle Arbeiten bei ge­fülltem Becken durchgeführt (Kontrol­le und Reparatur am Räumschild, Trichterkontrolle, Bergung von Fremdkörpern, Verankerung von Rührwerken, neue Ausrüstung von Belüftersystemen, Absaugen von Abla­gerungen u.v.a.m.).

Der Taucheinsatz ist der her­kömmlichen Leerung in der Regel vor- zuziehen, da der Kläranlagenbetreiber Zeit und Geld einspart und die Nach­teile der herkömmlichen Leerung ver­meidet.

Nachteile der herkömmlichen Leerung

  • Erfahrungsgemäß verhärten sich die in den Türmen befindlichen Restab­lagerungen nach dem Ablassen des flüssigen Schlammes ähnlich wie Fa­serbeton (auf Grund der Verzopfun­gen), so dass zur Räumung Pressluft­hämmer eingesetzt werden müssen.
     
  • Nach der Leerung des Faulturmes muss eine explosionsfreie, gasfreie und atembare Umgebung geschaf­fen werden. Ist das nicht möglich, müssen alle Arbeiten mit schwerem Atemschutz ausgeführt werden.
     
  • Zur Innenreinigung der Wände und des Rohrsystems müssen die Behäl­ter eingerüstet werden.
     
  • Während der gesamten Ausfallzeit kann der Kläranlagenbetrieb nur provisorisch aufrechterhalten werden.
     
  • Der zeitliche Aufwand vom Wieder­befüllen bis zum Erreichen der erfor­derlichen Betriebstemperatur in den Faultürmen sowie für die Wiederher­stellung der biologischen Prozesse beläuft sich auf mehrere Monate.
     
  • Hinzu kommen die Kosten für diver­se Fremdfirmen, Gutachten zur Überwachung der Atemluft und des Ex-Schutzes, Dauerbelüftung, provi­sorische Verlegung von Rohrleitun­gen und Pumpen, Entsorgung (Zwischenlagerung auf Deponien oder Kompostierung) des täglich neu an­fallenden Rohschlammes etc.

Da sich die Umwelttauchservice C. Ulrich GmbH seit Jahren auf Arbeiten in Kläranlagen ohne Sicht im Abwasser spezialisiert hat, wird sie auf Grund ihrer Expertise laufend mit Einsätzen dieser Art beauftragt.

Selbstverständlich werden aussch­ließlich Taucher mit abgeschlossener Lehre und Facharbeiterprüfung als Berufstaucher beschäftigt.

Für das Tauchunternehmen spricht weiters der Umstand, dass es über alle erforderlichen Spezialgeräte verfügt, wodurch die rasche und kostengünsti­ge Durchführung der Arbeiten mit ho­her Leistungsqualität und die Einhal­tung aller Arbeitnehmerschutzbestim­mungen garantiert werden können.

Heft 3-4, März/April 2003