Praxisthema: Nasse Faulschlammräumung durch Berufstaucher
Erste nasse Faulschlammräumung durch Berufstaucher ohne Betriebsunterbrechung
Umwelttauchservice Tauchpartner C. Ulrich GmbH, Wien
Ausgangssituation
Im Dezember 2002 und Jänner 2003 wurden die beiden Faultürme der Kläranlage des Reinhalteverbands Steyr bei voller Aufrechterhaltung des Betriebs von Tauchern gereinigt. Die beiden Türme mit einer Höhe von 25m fassen je 3.000 m3 Schlamm.
Es war der erste Großeinsatz dieser Art in Österreich. Auch hier mussten zunächst Vorbehalte gegen den Einsatz von Tauchern ausgeräumt werden. Das beauftragte Tauchunternehmen Umwelttauchservice C. Ulrich GmbH (www.umwelttauchservice.at) hat seit mehr als zehn Jahren Erfahrung mit Taucharbeiten auf Kläranlagen in ganz Europa und verfügt über entsprechend umfangreiche Referenzen. Letztlich gaben die deutlich niedrigeren Kosten der nassen Faulschlammräumung im Betriebszustand durch Taucher im Vergleich mit der herkömmlichen Leerung der Faultürme den Ausschlag für die Vergabe des Auftrags durch den RHV Steyr.
Reinigungsvorgang
Vor der eigentlichen Leerung von Faultürmen durch Taucher wird zunächst ein Kontrolltauchgang durchgeführt, um den Zustand im Behälter und die Höhe der Ablagerungen festzustellen. Erst danach können die erforderlichen Einsatztage und die anfallenden Kosten genauer kalkuliert werden.
Die Reinigung eines Faulturms dauert erfahrungsgemäß 7 bis 14 Arbeitstage, je nach Betriebsalter, Größe des Behälters und der Menge der vorhandenen Ablagerungen (Sand, fester Schlamm, Verzopfungen, Inkrustierungen etc.).
Der Faulturm kann ohne Unterbrechung weiter betrieben werden, während die Taucher mit Hilfe spezieller Hochdruckgeräte und eigens dafür konstruierter Pumpen die festen Ablagerungen zerkleinern und abpumpen. Die Vorteile des Taucheinsatzes im Vergleich mit der herkömmlichen Leerung gelten nicht nur für Faultürme, sondern auch für Nachklärbecken, Belebungsbecken und andere Behälter.
Auch hier werden alle Arbeiten bei gefülltem Becken durchgeführt (Kontrolle und Reparatur am Räumschild, Trichterkontrolle, Bergung von Fremdkörpern, Verankerung von Rührwerken, neue Ausrüstung von Belüftersystemen, Absaugen von Ablagerungen u.v.a.m.).
Der Taucheinsatz ist der herkömmlichen Leerung in der Regel vor- zuziehen, da der Kläranlagenbetreiber Zeit und Geld einspart und die Nachteile der herkömmlichen Leerung vermeidet.
Nachteile der herkömmlichen Leerung

- Erfahrungsgemäß verhärten sich die in den Türmen befindlichen Restablagerungen nach dem Ablassen des flüssigen Schlammes ähnlich wie Faserbeton (auf Grund der Verzopfungen), so dass zur Räumung Presslufthämmer eingesetzt werden müssen.
- Nach der Leerung des Faulturmes muss eine explosionsfreie, gasfreie und atembare Umgebung geschaffen werden. Ist das nicht möglich, müssen alle Arbeiten mit schwerem Atemschutz ausgeführt werden.
- Zur Innenreinigung der Wände und des Rohrsystems müssen die Behälter eingerüstet werden.
- Während der gesamten Ausfallzeit kann der Kläranlagenbetrieb nur provisorisch aufrechterhalten werden.
- Der zeitliche Aufwand vom Wiederbefüllen bis zum Erreichen der erforderlichen Betriebstemperatur in den Faultürmen sowie für die Wiederherstellung der biologischen Prozesse beläuft sich auf mehrere Monate.
- Hinzu kommen die Kosten für diverse Fremdfirmen, Gutachten zur Überwachung der Atemluft und des Ex-Schutzes, Dauerbelüftung, provisorische Verlegung von Rohrleitungen und Pumpen, Entsorgung (Zwischenlagerung auf Deponien oder Kompostierung) des täglich neu anfallenden Rohschlammes etc.
Da sich die Umwelttauchservice C. Ulrich GmbH seit Jahren auf Arbeiten in Kläranlagen ohne Sicht im Abwasser spezialisiert hat, wird sie auf Grund ihrer Expertise laufend mit Einsätzen dieser Art beauftragt.
Selbstverständlich werden ausschließlich Taucher mit abgeschlossener Lehre und Facharbeiterprüfung als Berufstaucher beschäftigt.
Für das Tauchunternehmen spricht weiters der Umstand, dass es über alle erforderlichen Spezialgeräte verfügt, wodurch die rasche und kostengünstige Durchführung der Arbeiten mit hoher Leistungsqualität und die Einhaltung aller Arbeitnehmerschutzbestimmungen garantiert werden können.
Heft 3-4, März/April 2003